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Wittkopp Automobile GmbH

Stand 31.10.2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen

 

I. Vertragsabschluß/ Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich nach Klärung der Lieferbereitschaft zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

1.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

II. Preis

2.1 Der Preis des Verkaufsgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstiger Nachlässe inklusive Mehrwertsteuer. Eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Seiten zur entsprechenden Preisanpassung.

2.2 Es besteht eine viermonatige Preisgarantie. Maßgebend hierfür ist das Datum des Posteinganges der Bestellung und der Tag an dem die Bereitstellungsanzeige seitens des Verkäufers erfolgt. Sollten nach Ablauf von vier Monaten Preiserhöhungen erfolgen, so ist der Verkäufer berechtigt diese weiterzugeben.

 

III. Zahlung

3.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto fällig.

3.2 Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.

3.3 Wird das Fahrzeug durch eine Spedition angeliefert so entfällt 3.1 u. 3.2. Es gilt dann folgende Vereinbarung

Vor Abladen des Fahrzeuges muss der Firma Wittkopp Automobile GmbH eine Bestätigung eingegangen sein, dass die Zahlung des Fahrzeuges unwiderruflich ausgeführt wurde. Der Spediteur wartet höchstens 30 Minuten.

Ist die Wartezeit länger als 30 Minuten, gehen alle weiteren Kosten zu Lasten des Käufers. Die maximale Wartezeit beträgt 2 Stunden. Die Kosten einer erneuten Anlieferung, die durch schuldhaftes Verhalten des Käufers verursacht wurde, gehen zu Lasten des Käufers

 

IV. Lieferung /Lieferverzug

4.1 Lieferung erfolgt nur bei Eigenbelieferung

4.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

4.3 Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

4.4 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadensansprüche gegen den Verkäufer sind nicht möglich.

4.5 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerungen durch den Hersteller oder Importeur, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

4.6 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

4.7 Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist.

4.8 Aus Exporttechnischen Gründen, können EU Import Fahrzeuge im EU Ausland eine Tageszulassung bekommen haben .

4.9 Da wir kein Vertragshändler speziell für 1 Marke sind können wir nicht exakt für jedes Fahrzeug  das Produktiosdatum angeben .  Das Produktions-datum kann länger als 365 Tage sein . Falls dies für den Käufer von Bedeutung ist muß dieses extra vom Käufer bei uns  angefragt werden .

4.10 Bei EU Import-Fahrzeug sind Serienabweichungen zum deutschen Modell möglich

 

V. Abnahme

5.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Überschreitet der Käufer diese Frist, so wird pro Tag der Überschreitung eine Standgebühr von 20,- € Tag berechnet.

5.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine

Auslieferung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.3 Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

5.4 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer oder Käufer einen geringeren Schaden oder der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.

5.5 Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.

6.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

 

VII. Garantie / Gewährleistung

7.1 Mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes erfolgt die Übergabe des Kfz-Briefes. Gleichzeitig oder unmittelbar danach wird eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte Garantiekarte bzw. Garantieheft übergeben. (bei US - Direkt Importen – Zusatzgarantie wenn vereinbart)

7.2. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene Vertragswerkstatt zu wenden. Sofern diese die Reparatur nicht anstandslos kostenfrei gem. dem Garantieheft abwickelt, ist sofort, jedenfalls vor kostenverursachenden Maßnahmen, die Entscheidung des Verkäufers einzuholen. Dieser entscheidet dann schriftlich ( Email – Fax – Postalisch ), ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden. Der Verkäufer behält sich auf jeden Fall ein dreimaliges Nachbesserungsrecht vor.

7.3 Es gelten die jeweiligen Garantie/Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers oder Importeurs bei Europa Importen .

Bei US/Korea  Direkt - Importen gelten die jeweiligen Garantie/Gewährleistungsbestimmungen des Importeurs oder der  Garantie Firma wo die Fahrzeuge Garantie versichert werden .

7.4 Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmangelhaftung gegenüber der Firma Wittkopp Automobile GmbH bei Gebrauchtfahrzeugen ( dazu gehören auch Fahrzeuge mit Tageszulassungen im In und Ausland ) auf 1 Jahr Begrenzt  wenn nichts anderes Schriftlich vereinbart wurde

7.5 Die Gewährleistung wird für Unternehmer im Sinne des § 2 USTG für Gebrauchtfahrzeuge ( bei Neufahrzeugen nur durch Individuelle Vereinbarung   ) ausgeschlossen   wenn nichts anderes Schriftlich vereinbart wurde  sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat . Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei Neufahrzeugen wird die Gewährleistung gegen über der Firma Wittkopp Automobile auf jeden fall auf 1 Jahr verkürzt falls es keine Individuelle schriftliche Vereinbarung  zwischen Verkäufer und Käufer gibt .

 

VIII. Wiederrufsrecht – Fernabsatzgesetz ( gilt nur für Verbraucher - nicht für Unternehmer im Sinne des § 2 USTG)

8.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Wittkopp Automobile GmbH Sauerlandstrasse 65  in D – 34431 Marsberg  oder Fax 02991–962222  oder Email: info@wittkopp-automobile.de

 

Widerrufsfolgen

8.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht Paket versand-fähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Finanzierte Geschäfte:

8.3 Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide

Vertragserklärungen gesondert.

 

IX. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers/Vermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übringen gilt der Wohnsitz des Beklagten als Gerichtsstand.

 

X. salvatorische Klausel
1. Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist sie durch eine Klausel zu ersetzen, die dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt.